Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wann bekommt ein Arbeitgeber Zuschuss vom Arbeitsamt?
Ein Arbeitgeber erhält in der Regel Zuschüsse vom Arbeitsamt, wenn er bestimmte Personengruppen einstellt, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Dazu zählen beispielsweise Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder ältere Arbeitnehmer. Diese Zuschüsse sollen den Arbeitgebern helfen, die Eingliederung dieser Personengruppen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die genauen Voraussetzungen und Höhe der Zuschüsse können je nach Programm und Fördermaßnahme variieren. Arbeitgeber können sich bei der örtlichen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter über mögliche Zuschüsse informieren und entsprechende Anträge stellen.
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Wann muss der Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?
Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen, wenn die Mitarbeiterin gesetzlich krankenversichert ist und Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhält. Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt in der Regel die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettogehalt der Mitarbeiterin. Dieser Zuschuss wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzzeitraums gezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld im Mutterschutzgesetz geregelt ist und der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, diesen zu zahlen.
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Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld Zuschuss vom Arbeitgeber?
Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld Zuschuss vom Arbeitgeber? Der Arbeitgeber zahlt in der Regel Mutterschaftsgeldzuschüsse für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzzeitraums, der sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet. Insgesamt beträgt der Mutterschutz also in der Regel 14 Wochen. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten, kann sich die Schutzfrist verlängern. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Regelungen und Bedingungen des Mutterschutzes und des Mutterschaftsgeldes zu informieren, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.
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Wer erstattet dem Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Der Arbeitgeber erstattet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in der Regel nicht selbst. Stattdessen wird dieser Zuschuss von der Krankenkasse der Mutter übernommen. Die Krankenkasse zahlt der Arbeitgeberin während des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettolohns und erhält im Gegenzug vom Arbeitgeber den Zuschuss in Höhe des ausgefallenen Nettolohns. Somit wird der Arbeitgeber letztendlich durch die Krankenkasse entschädigt.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge , Zum Werk Das Handbuch ist ganz auf die gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen und deren Inhabern ausgerichtet. Innerhalb der vier Hauptteile: Einleitung: Vertragsverhandlung und -gestaltung für Gesellschaften und Gesellschafter Gründung der Gesellschaft Wachstum der Gesellschaft Unternehmensnachfolge und -verkauf sind folgende Themen ausführlich behandelt: Vertragsverhandlung und -gestaltung im Gesellschaftsrecht Vernetzung der Gesellschaftsverträge mit privaten Verträgen Wahl der Rechtsform (einschließlich ausländische Rechtsformen) GmbH und GmbH & Co. KG Aktiengesellschaft SE Stimmbindungs-, Pool- und Konsortialverträge Finanzierung des Wachstums Private Equity Tochtergesellschaften (auch im Ausland) -Errichtung und Erwerb, Haftung, Steuerung und Kontrolle Wechsel der Rechtsform Mitbestimmung Corporate Compliance Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Übernahme anderer Unternehmen Unternehmertestament Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge. Im Anhang finden sich Musterverträge für unterschiedliche Gestaltungen. Zahlreiche hervorgehobene Musterklauseln für die Vertragsgestaltung und viele praktische Beispiele runden die Darstellung ab. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Vorteile auf einen Blick eingehende Erläuterungen mit vielen Mustern von erfahrenen Praktikern Zur Neuauflage Die 3. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Alle in der ablaufenden Legislaturperiode beschlossenen Neuerungen sind berücksichtigt. Insbesondere das 2024 in Kraft tretende MoPeG ist bereits in den Blick genommen. Teile sind erweitert, wobei insbesondere der zunehmenden Internationalisierung Rechnung getragen wurde. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatungen, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Unternehmensvorstands, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Steuerberatung und Notariat. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220902, Produktform: Leinen, Redaktion: Hamann, Hartmut~Sigle, Axel~Grub, Maximilian, Auflage: 22003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Abbildungen: Mit Freischaltcode zum Download der Muster und Formulare (ohne Anmerkungen), Keyword: Gesellschaft; Vertragsgestaltung; Gesellschaftsgründung; GmbH; Rechtsformwahl; Gesellschaftsvertrag; Gesellschafter; MoPeG, Fachschema: Gesellschaftsrecht~Vertragsrecht~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXXV, Seitenanzahl: 1002, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 244, Breite: 173, Höhe: 62, Gewicht: 1866, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406624278 9783406570001, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 € -
Burchert, Heiko: Investition und Finanzierung
Investition und Finanzierung , Die stete Nachfrage nach klausurenbezogenen Übungsmaterialien aus dem Fach "Investition und Finanzierung" für die Selbstlernphase von Studierenden war Anstoß für die Konzeption dieses Buches. Es enthält eine Sammlung von Klausuraufgaben mit detaillierten Lösungen. Zur Unterstützung der Selbsteinschätzungsfähigkeit der Studierenden ist jede Aufgabe mit dem dazugehörigen Kompetenzniveau versehen. Außerdem wird jeweils die Zeit angegeben, die idealerweise zur Bearbeitung der Aufgabe aufgewendet werden sollte. Aus den Lösungshinweisen geht hervor, wo bei der Bearbeitung der entsprechenden Aufgaben erfahrungsgemäß Fehlerhäufigkeiten bestehen. Daneben geben ausgewählte Literaturhinweise aufgabenbezogen eine Orientierung für die Prüfungsvorbereitung und das vertiefte Selbststudium. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 24.95 € | Versand*: 0 € -
Bieg, Hartmut: Finanzierung in Übungen
Finanzierung in Übungen , Univ.-Professor Dr. Hartmut Bieg, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft, Universität des Saarlandes, Saarbru?cken. Univ.-Professor Dr. Heinz Kußmaul, Direktor des Betriebswirtschaftlichen Instituts fu?r Steuerlehre und Entrepreneurship am Lehrstuhl fu?r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an der Universität des Saarlandes, Saarbru?cken. Univ.-Professor Dr. Gerd Waschbusch, Inhaber des Lehrstuhls fu?r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Bankbetriebslehre, an der Universität des Saarlandes, Saarbru?cken. Dieses Übungsbuch begleitet das Lehrbuch "Finanzierung" von Bieg/Kußmaul/Waschbusch und besteht aus im Wesentlichen rechnerisch zu lösenden Aufgaben aus Themengebieten der Finanzierung, wie Grundlagen der Finanzierungstheorie Außenfinanzierung von Unternehmen durch Eigenkapital Außenfinanzierung von Unternehmen durch Fremdkapital Außenfinanzierung von Unternehmen durch mezzanines Kapital Crowdfunding als Finanzierungsform von Unternehmen Leasing als Sonderform der Außenfinanzierung derivative Finanzinstrumente Innenfinanzierung von Unternehmen Fragen der Liquidität und Finanzplanung von Unternehmen Theorien bezu?glich der Gestaltung der Kapitalstruktur von Unternehmen "Finanzierung in Übungen" hilft den Studierenden, Sach- und Methodenkompetenz zu erlangen und sich optimal auf Pru?fungen vorzubereiten. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 27.90 € | Versand*: 0 €
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Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber?
Wie hoch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und dem Nettogehalt der Arbeitnehmerin zu zahlen. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 13 Euro pro Kalendertag. Allerdings kann es auch tarifvertragliche Regelungen geben, die einen höheren Zuschuss vorsehen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die konkreten Bedingungen beim eigenen Arbeitgeber zu informieren.
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Ist Arbeitgeber verpflichtet Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?
Ist Arbeitgeber verpflichtet Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen? In Deutschland sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen oder individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen solchen Zuschuss vorsehen. In einigen Branchen oder Unternehmen ist es üblich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewähren, um sie als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Letztendlich hängt es also von den jeweiligen Vereinbarungen und Absprachen ab, ob ein Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen muss.
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Wann muss der Arbeitgeber Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen?
Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen, wenn der Arbeitnehmer ein bestimmtes Bruttoeinkommen überschreitet. Dieser Zuschuss ist gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung, jedoch maximal die Hälfte des Betrags, den der Arbeitnehmer selbst zahlen müsste. Die genauen Voraussetzungen können je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die genauen Bedingungen und Höhe des Zuschusses im Voraus einig sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wie viel Förderung bekommt ein Arbeitgeber vom Arbeitsamt?
Wie viel Förderung ein Arbeitgeber vom Arbeitsamt erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt verschiedene Programme und Maßnahmen, die Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bieten können, um beispielsweise Langzeitarbeitslose einzustellen oder Ausbildungsplätze zu schaffen. Die genaue Höhe der Förderung variiert je nach Programm und individueller Situation des Arbeitgebers. Um konkrete Informationen zu erhalten, sollte sich der Arbeitgeber direkt an das Arbeitsamt oder andere zuständige Stellen wenden.
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